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Erheblicher Handlungsbedarf bei Pensionszusagen!
 

Die bei einer Pensionszusage erzielte Steuerersparnis wird weitgehend  steuerfrei und breit gestreut in sachwertorientierte Anlageklassen investiert, um daraus die spätere Altersversorgung zu finanzieren.

Vorsorgekapital-Rechner

In der Vergangenheit wurden zur Finanzierung von Pensionszusagen Kapitallebensversicherungen eingesetzt. Doch der erhebliche Rückgang der durch- schnittlichen Renditen und die volle Steuerpflicht der Wertzuwächse im Betriebsvermögen sorgt für eine Durchschnittsverzinsung von lediglich rund 3 % p. a. Berücksichtigt man, dass die Verzinsung nur auf etwa 70 % des Gesamtbetrages erfolgt, verbleibt eine Verzinsung von lediglich ca. 2,0 % nach Steuern und Kosten.

Dies - und die gestiegene Lebenserwartung - führt zu erheblichen Finanzierungslücken von bis zu 80 % bei bestehenden Pensionszusagen und unnötigen Liquiditäts-
belastungen bei Sanierungen oder Neueinrichtungen.

Weitere Risiken:

Gravierende Steuernachzahlungen bei Verzicht auf Ansprüche

Reduzierung des Unternehmenswertes in Höhe der Finanzierungslücke

Erschwerte Unternehmensveräußerung/Nachfolge

Insolvenzrisiken für das Unternehmen

Die Lösung - liquiditätsschonend, flexibel und diversifiziert
Der Vermögensaufbau zur Erfüllung von Pensionszusagen wurde bisher mit Kapitallebensversicherungen vor-genommen. Entscheidende Vorteile bietet jedoch ein di-versifiziertes sachwertorientiertes Portfolios aus Betei-ligungen und Investmentfonds:


Sicherheit und Rendite durch Diversifikation
Die Streuung des Rückdeckungsvermögens über ver-schiedene, voneinander unabhängige Anlageklassen erhöht die Renditechance und minimiert zugleich das Risiko

Erträge weitgehend steuerfrei vereinnahmen
Der Großteil alternativer Kapitalanlagen generiert im Betriebsvermögen des Unternehmens weitgehend steuerfreie Erträge

Liquiditätsaufwand deutlich reduzieren
Höhere Durchschnittsrenditen und weitgehend steuerfreie Erträge führen zu attraktiveren Nachsteuerrenditen: der Liquiditätsaufwand sinkt um 50 % und mehr

Flexible Einzahlungen
Keine starres Besparen der Rückdeckung der Pensionszusage, sondern angepasst an die Liquiditätssituation des Unternehmens

Substanzerhalt in der Rentenphase
Die Vorteile höherer Nachsteuerrenditen setzen sich in der Rentenphase fort: so kann die spätere Rentenverpflichtung ggfs. ohne Kapitalverzehr finanziert werden
Bilanzberührung durch Verrechnung aufheben (BilMoG)
Mit dem neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), das seit 2010 zur Anwendung kommt, kann die Bilanzberührung für ausfinanzierte Pensionszusagen entfallen. Die Rückstellungen (Passiva) können mit dem Rückdeckungsvermögen (Aktiva) in der Bilanz verrechnet werden - so kann eine Bilanzverkürzung erzielt werden.

Beitragsorientierte Leistungszulage über Pensionszusagen
 
 

 
Die Lösung - liquiditätsschonend, flexibel und diversifiziert
Der Vermögensaufbau zur Erfüllung von Pensionszusagen wurde bisher mit Kapitallebensversicherungen vorgenommen. Entscheidende Vorteile bietet jedoch ein diversifiziertes sachwertorientiertes Portfolios aus Beteiligungen und Investmentfonds:

 
  • Sicherheit und Rendite durch Diversifikation
    Die Streuung des Rückdeckungsvermögens über verschiedene, voneinander unabhängige Anlageklassen erhöht die Renditechance und minimiert zugleich das Risiko
     
  • Erträge weitgehend steuerfrei vereinnahmen
    Der Großteil alternativer Kapitalanlagen generiert im Betriebsvermögen des Unternehmens weitgehend steuerfreie Erträge
     
  • Liquiditätsaufwand deutlich reduzieren
    Höhere Durchschnittsrenditen und weitgehend steuerfreie Erträge führen zu attraktiveren Nachsteuerrenditen: der Liquiditätsaufwand sinkt um 50 % und mehr
     
  • Flexible Einzahlungen
    Keine starres Besparen der Rückdeckung der Pensionszusage, sondern angepasst an die Liquiditätssituation des Unternehmens
     
  • Substanzerhalt in der Rentenphase
    Die Vorteile höherer Nachsteuerrenditen setzen sich in der Rentenphase fort: so kann die spätere Rentenverpflichtung ggfs. ohne Kapitalverzehr finanziert werden
Bilanzberührung durch Verrechnung aufheben (BilMoG)
Mit dem neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), das seit 2010 zur Anwendung kommt, kann die Bilanzberührung für ausfinanzierte Pensionszusagen entfallen. Die Rückstellungen (Passiva) können mit dem Rückdeckungsvermögen (Aktiva) in der Bilanz verrechnet werden - so kann eine Bilanzverkürzung erzielt werden.
 

Beitragsorientierte Leistungszulage über Pensionszusagen